Stiftungsgründer möchten in der Regel erreichen, dass bestehendes Vermögen nicht zersplittert wird. Wendl & Partner berät in diesem Zusammenhang unter anderem, wie Pflichtteils-, Zugewinn- und Versorgungsansprüche, vermieden werden können, um Unternehmensvermögen nicht zu gefährden.
VEREINE – GEMEINSAM STARK
Vereine sind meist nicht ausschließlich sportlich, karitativ, kirchlich oder kulturell tätig, so kann ein gemeinnütziger Verein nicht nur Einnahmen im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb, sondern auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder aus der Vermögensverwaltung haben.
Wendl & Partner zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, das Vereinssteuerrecht optimal zu nutzen, damit finanzielle Mittel bestmöglich für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden können.