NICHT NUR FINANZBUCHHALTUNG, SONDERN AUCH CONTROLLING
Als Teil des betrieblichen Rechnungswesens kommt der Finanzbuchhaltung eine zentrale Funktion zu. Auf Basis des Zahlenmaterials wird nicht nur der Erfolg eines Jahres ermittelt; es werden auch die Grundlagen für das Controlling, die Ermittlung der Fixkosten, des Break-Even-Umsatzes sowie der weiteren Betriebsplanung gelegt. Die Erstellung einer Finanzbuchhaltung ist – wenn auch nur für Kaufleute gesetzlich verpflichtend – für alle Unternehmer aus betriebswirtschaftlicher Sicht unerlässlich.
NUR AUSSAGEKRÄFTIGE AUSWERTUNGEN UND ANALYSEN BRINGEN UNTERNEHMEN WEITER
Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse bieten wir Gewerbetreibenden wie Freiberuflern die Erstellung einer professionellen Finanzbuchhaltung, im Rahmen derer alle für das Unternehmen relevanten Zahlen und Fakten nicht nur sorgfältig aufbereitet, sondern auch verständlich dargestellt werden. Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen nicht nur auf einen Blick, wie es zu einem gegebenen Zeitpunkt um ein Unternehmen bestellt ist; mittels Vorjahres- oder Branchenvergleichen lassen sich auch Prognosen für künftige Entwicklungen ableiten.
MASSGESCHNEIDERTE UNTERSTÜTZUNG, AUCH BEI SELBSTBUCHERN
Auch Mandanten, die Ihre Buchhaltung selbst erstellen, erhalten jederzeit fachkundige Unterstützung, z.B. bei der Einrichtung von Konten oder der Implementierung von Strukturen, Kostenstellen und Kalkulationen.
- Einrichtung der Finanzbuchhaltung in der Kanzlei oder im Unternehmen
- Prüfung eingereichter Belege einschließlich elektronischer Rechnungen
- korrekte und zeitnahe Verbuchung aller laufenden Geschäftsvorfälle unter Einsatz modernster Datentechnik
- Verbuchung von Debitoren und Kreditoren im Rahmen einer Offenen-Posten-Buchführung
- Berücksichtigung monatlicher Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Berücksichtigung monatlicher Abgrenzungen, wie z.B. kalkulatorischer Kosten, jahresbezogener Ausgaben, Bestandsveränderungen oder Rückstellungen
- Einrichtung und Erfassung von Kostenstellen
- Datenübermittlung von (konsolidierten) Umsatzsteuervoranmeldungen an die zuständigen Finanzämter
- Datenübermittlung von Zusammenfassenden Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
- INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen
- betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich
- Branchenvergleich
- Summen- und Saldenliste
- Offene-Posten-Liste
- Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling-Report
- Elektronische Langzeit-Archivierung der Daten zur Gewährleistung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
- Besprechung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen bei Auffälligkeiten bzw. Besonderheiten
- Unterstützung vor sowie bei Gesprächen mit der Hausbank
- Beratung bei der geplanten Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- Informationen zu gesetzlichen Änderungen
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