Wir entlasten Sie nicht nur bei Ihren unternehmerischen Aufgaben, sondern bieten Ihnen auch die komplette Abwicklung Ihrer privaten Steuererklärung – korrekt und rechtssicher.
JÄHRLICHES ERBVOLUMEN BIS ZU 400 MILLIARDEN EURO
Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Zusammenarbeit mit der Hans-Böckler-Stiftung (u.a. veröffentlicht im DIW Wochenbericht Nr. 27.2017) wird das Vermögen der Nachkriegsgenerationen bis zum Jahr 2027 rund 1,68 Billionen Euro betragen. Die über Jahrzehnte hinweg durch reale Einkommenssteigerungen und dem Ausbleiben von lang anhaltenden Wirtschaftskrisen aufgebauten Vermögenswerte, werden in den nächsten Jahren nach und nach auf die nächsten Generationen übertragen; das Erbvolumen dürfte dabei pro Jahr bei rund 400 Milliarden Euro liegen.
Wir helfen Ihnen, die Übertragung Ihrer Vermögenswerte zu planen – nach Ihren Vorstellungen und unter steueroptimierten Gesichtspunkten.
- Erstellung von Einkommensteuer- und Feststellungserklärungen für alle Einkunftsarten
- steuerliche Beratung für Immobilienbesitzer, Kapitalanleger und Arbeitnehmer / Angestellte
- Prüfung von Steuerbescheiden, ggf. einschließlich Rechtsbehelfsverfahren
- sämtliche Anträge im Rahmen des Festsetzungsverfahren, z.B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, …
- Beratung zur Selbstanzeige
- Beratung im Zusammenhang mit privaten Vermögensübertragungen (Schenkungen)
- Beratungen zur Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen oder Testamenten
- Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden, ggf. einschließlich Rechtsbehelfsverfahren
- Einholung verbindlicher Auskünfte
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