Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar; er liefert auch die Daten für die Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärung und bietet wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Darüber hinaus ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.
NICHT VON DER STANGE, SONDERN GANZ INDIVIDUELL
Abhängig von der Rechtsform und den gesetzlichen Vorgaben erstellen wir handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse, Konzernschlüsse und Sonderabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, wobei diese stets individuell auf den Mandanten abgestimmt sind. Je nach persönlichen Bedürfnissen oder wirtschaftlichen Erfordernissen können Jahresabschlüsse um betriebswirtschaftliche Analysen, Cash-Flow-Rechnungen, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie einem umfangreichen Berichtswesen ergänzt werden.
OFFENLEGUNGS- UND HINTERLEGUNGSBILANZEN BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN
Wir übernehmen die bei Kapital- und Personengesellschaften geforderte Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger nach den gesetzlichen Vorgaben. Dabei erstellen wir für Kleinstgesellschaften einen Hinterlegungsabschluss, bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften eine verkürzte Offenlegungsbilanz. Dies stellt sicher, dass ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Daten veröffentlicht werden; Außenstehende also nicht mehr Einblick in das Unternehmen bekommen, als vom Gesetzgeber gefordert.
BETRIEBLICHE STEUERERKLÄRUNGEN
Basierend auf dem Jahresabschluss erstellen wir auch sämtliche betriebliche Steuererklärungen, von der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung bis hinzu zur Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung.
- Erstellung von Jahresabschlüssen in Form Handelsbilanzen mit abgeleiteten Steuerüberleitungsrechnungen, Steuerbilanzen mit Gewinn und Verlustrechnungen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erstellung von Sonder- / Ergänzungsbilanzen bei Personen- / Personenhandelsgesellschaften
- Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen
- Erstellung von Konzernabschlüssen
- Besprechung des Jahresabschlusses
- Beratung im Zusammenhang mit der Gewinnverwendung
- Aufbereitung von Jahresabschlussdaten von Kapitalgesellschaften für die Übermittlung an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung
- Erstellung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Unsere
Leistungen
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