Wer einen sogenannten Katalogberuf, einen katalogähnlichen Beruf oder einen Tätigkeitsberuf ausübt, ist nach dem Einkommensteuergesetz „Freiberufler“. Da der Arbeitsmarkt einem stetigen Wandel unterliegt, ergeben sich neue Tätigkeitsfelder, woraus neue Berufsbilder entstehen. Da Freiberufler – gegenüber Gewerbetreibenden – in den Genuss steuerlicher Privilegien bzw. bürokratischer Erleichterungen kommen, prüfen wir jeweils im Einzelfall, ob ein Unternehmer die Anforderungen, die der Gesetzgeber an einen freien Beruf stellt, erfüllt.
Wendl & Partner betreut Freiberufler unterschiedlichster Branchen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Besonderheiten. So beraten wir nicht nur klassische Heilberufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen und Diplom-Psychologen, sondern beispielsweise auch Rechtsanwälte, Architekten, Sachverständige, Ergotherapeuten und Modedesigner.